Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB" genannt, gelten für sämtliche Geschäfte, die über den Onlineshop www.furor.ch abgeschlossen werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Onlineshop wird von der ProGas+Grill GmbH betrieben, nachfolgend "ProGas" genannt.
ProGas behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen innerhalb der Schweiz und der EU.
Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
Abbildungen von Produkten können vom Originalprodukt abweichen und sind somit unverbindlich.
Die Preise sind angegeben in netto, Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MWSt.) und wenn anwendbar, inkl. vorgezogener Recyclinggebühr ("vRG"). ProGas behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ändern zu können. Massgebend ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
Die im Onlineshop angegeben Preise und Angebote sind unverbindlich. Das Angebot steht immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in der Furor Gas Filiale in St.Gallen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt.
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch versendeten Bestellbestätigung an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen ist.
Der Vertrag kommt somit nur unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande.
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt ProGas in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) nach 30. Kalendertagen das Recht zu vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet ProGas der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.
Die Lieferadresse muss per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall trägt die Kundschaft die allfälligen Kostenfolgen.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann ProGas den Vertrag auflösen und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten, eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen.
Falls die Kundschaft die bestellten Produkte in eine Filiale (Filialabholung) nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit dem vereinbarten Termin in der Filiale abholt, kann ProGas den Vertrag auflösen und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten, eine Umtriebs-Entschädigung von 20 % des Bestellwerts sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte, in Rechnung stellen.
Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind ProGas innert 5 Kalendertagen zu melden. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen und hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, bis ProGas sich mit der Kundschaft in Verbindung setzt.
ProGas übernimmt während 20 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. ProGas kann die Gewährleistung wahlweise durch
erbringen.
Augenommen ist Verbrauchsmaterial, für welches eine Garanitedauer von 10 Jahren besteht. Zu Verbrauchmaterial gehört:
Brennerstangen gelten nicht als Verbrauchsmaterial und haben eine Garantie von 3 Jahren. Im Übrigen gelten für alle oben aufgeführten sowie alle nicht explizit genannten Artikel die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.
Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der oben genannten Fällen gehen zu lasten des Kunden.
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet ProGas in keinem Fall für (1) leichte Fahrlässigkeit, (2) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (3) nicht realisierte Einsparungen, sowie (4) Schäden aus Lieferverzug, sowie (5) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von ProGas, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
ProGas haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Barzahlung ist nur im Falle einer Filialabholung möglich.
Als Zahlungsmittel werden Bank-/oder Postüberweisung, Kreditkarte (Mastercard und Visa) akzeptiert. Die aktuellen Gebühren sind unter Zahlungsoptionen ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung.
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft ProGas unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und ProGas kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
ProGas erhebt ab der 3. Mahnung eine Umtrieb-Entschädigung von CHF 40.– und ab der 2. Mahnung eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 20.–.
Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall können zusätzlich Jahreszinsen von bis zu 5 % auf dem geschuldeten Betrag (ohne Mahnungskosten) anfallen. Ausserdem kann die Inkasso beauftragte Firma zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Für Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen kann ProGas nach freien Ermessen eine Umtriebs-Entschädigung von bis zu 20 % des Bestellwerts in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine vertragsauflösende Lieferunmöglichkeit ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit
Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ProGas und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt St.Gallen oder ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist St. Gallen ausschliesslicher Gerichtsstand.
Sämtliche Urheberrechte an diesen AGB liegen bei ProGas. Die Vervielfältigung dieser AGB ist ausschliesslich mit schriftlicher Erlaubnis von ProGas erlaubt.